Vorstellungsveranstaltung: “Medizinische Versorgung von Menschen in Haft”

Vorstellungsveranstaltung der Broschüre am 18.9. um 19 Uhr online via Zoom (Link folgt).
PM zur Neuauflage:
Publikationsankündigung
16.07.2026 – Vier Jahre nach Veröffentlichung der ersten Auflage, wurde die Broschüre zur
medizinischen Versorgung von Menschen in Haft überarbeitet und aktualisiert.
Die medizinische Versorgung in Haft soll derjenigen, von in Freiheit bei der Gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherten entsprechen – bis auf einige Einschränkungen wie den
Verzicht auf freie Arztwahl, die aber draußen auch eher formal gilt und real oft durch
verschiedene Bedingungen eingeschränkt ist. Wir können diesen Anspruch mit der
Wirklichkeit abgleichen: Ist die medizinische Versorgung derjenigen außerhalb der
Gefängnisse gleichwertig?
Nein, das ist sie empirisch nicht. Die Beschwerdebriefe von Inhaftierten an uns berichten von
großen Mängeln, die dringend behoben werden müssen. Allerdings kommen die
Autor*innen vom Verein demokratischer Ärzt*innen und vom solidarisches
Gesundheitswesen e.V. – zusammen mit vielen Expert*innen – zu dem Schluss, dass sich
selbst mit den besten Gesundheitsleistungen das an sich Gesundheitsschädliche eines
Freiheitsentzuges nicht aufheben ließe: Psychosoziale Belastungen und Isolation,
Bewegungsmangel und ungesundes Essen sind Probleme, die nur teilweise durch strukturelle
Verbesserungen in Haftanstalten gelöst werden können. Eine, mit der Versorgung außerhalb
vergleichbare, medizinische Versorgung ist in Haft nicht möglich. Noch größer ist die
Differenz zwischen Norm und Wirklichkeit bei der psychologischen Versorgung.
Mit den Forderungen nach einer adäquaten medizinischen Versorgung von inhaftierten
Menschen sind die Autor*innen also gezwungen, grundsätzliche gesellschaftliche Fragen
anzusprechen: Ist eine Unterbringung in Gefängniszellen überhaupt dem
Resozialisierungsziel zuträglich oder widerspricht sie diesem? Welche Folgerungen wären
dann für eine Gefängniskritik zu stellen?
In der neuen Auflage wurde sich noch einmal mit dem Maßregelvollzug beschäftigt und das
Kapitel grundlegend überarbeitet. In Anlehnung an das Plädoyer der Deutschen Gesellschaft
für Soziale Psychiatrie e.V., übernehmen die Autor*innen zentrale Kritikpunkte am System
des Maßregelvollzugs und schließen sich den Forderungen der Deutschen Gesellschaft für
Soziale Psychiatrie e.V. an, die Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGb abzuschaffen und
Täter*innen stattdessen unabhängig von der Schuldfähigkeit zu einem Freiheitsentzug zu
verurteilen. Darüber hinaus muss auf Basis der Freiwilligkeit allen in einem solchen
einheitlichen Vollzug kranken Personen – ob psychiatrisch oder somatisch – ein
leitliniengerechtes, evidenzbasiertes und bedarfsgerechtes Behandlungsangebot gemacht
werden.
Die Broschüre können Sie für 3Euro/Stück unter solid.G‑Wesen@posteo.de bestellen.
Mit solidarischen Grüßen, Franziska Max
