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  • Bündnis Krankenhaus statt Fabrik zum Gesetzentwurf KHVVG

    Bündnis Krankenhaus statt Fabrik zum Gesetzentwurf KHVVG

    Bedarfsgerechte Finanzierung und Krankenhausplanung statt Etikettenschwindel und Abrissbirne

    Sehen Sie hier die Pressekonferenz von Krankenhaus statt Fabrik u.a. zum KHVVG (BT-Drs. 2011854) am 25.06.2024

    Kliniksterben stoppen

    Der „kal­te Struk­tur­wan­del“ der Kli­nik­land­schaft bedroht tat­säch­lich die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung in Deutsch­land. In den letz­ten 12 Mona­ten sind so vie­le Kran­ken­häu­ser in die Insol­venz abge­rutscht, wie nie zuvor. Noch nie sind so vie­le Kli­ni­ken in ihrer Exis­tenz bedroht gewe­sen. Die ers­te Pha­se der Kran­ken­haus­re­form gehört der Abriss­bir­ne. Immer mehr Kran­ken­häu­ser wer­den wegen ihrer aus­sichts­lo­sen wirt­schaft­li­chen Lage geschlos­sen, gleich­gül­tig, ob sie für die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung not­wen­dig sind oder nicht. Es ist ein poli­ti­scher Skan­dal, wie die Ver­ant­wort­li­chen taten­los zuschau­en, die Kri­se leug­nen oder sogar will­kom­men hei­ßen! Wulf-Diet­rich Leber, Lei­ter der Abtei­lung Kran­ken­häu­ser beim GKV-Spit­zen­ver­band sagt: „Jeder Monat, in dem nicht fünf bis zehn Kran­ken­häu­ser vom Netz gehen, ist ein ver­lo­re­ner Monat.“ Wir dage­gen for­dern: Bis zur Fest­stel­lung des ech­ten Bedarfs müs­sen Sofort­hil­fen das Über­le­ben aller bestehen­den Kran­ken­häu­ser sicher­stel­len, bis die Kran­ken­haus­re­form in Zukunft unter der Maß­ga­be einer tat­säch­li­chen Ent­öko­no­mi­sie­rung und Über­win­dung des Fall­pau­scha­len­sys­tems ihre Wir­kung ent­fal­ten kann!

    Wel­ches Kran­ken­haus in Zukunft bedarfs­not­wen­dig ist, muss im Rah­men der Kran­ken­haus­pla­nung der Län­der ent­schie­den wer­den und nicht durch Geld­ent­zug.

    Wir for­dern: Die sta­tio­nä­re Gesund­heits­ver­sor­gung als wesent­li­cher Teil der Daseins­vor­sor­ge muss als sol­cher aus­fi­nan­ziert und sei­tens der Bun­des­län­der geplant und umge­setzt wer­den. Die Kran­ken­haus­re­form muss die Vor­aus­set­zun­gen dafür schaf­fen, dass eine flä­chen­de­cken­de, wohn­ort­na­he und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung der Bürger*innen sicher­ge­stellt ist.

    Vorhaltefinanzierung: Etikettenschwindel statt Entökonomisierung 

    Der Gesetz­ent­wurf des KHVVG löst die Ver­spre­chen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters einer „grund­le­gen­den Ent­öko­no­mi­sie­rung der Kran­ken­haus­ver­sor­gung“ und der „Über­win­dung des Fall­pau­scha­len­sys­tems“ nicht ein.  Denn auch die ange­kün­dig­te neue Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung wird bei genau­em Hin­se­hen wie­der mit dem Fall­pau­scha­len­sys­tem gekop­pelt. Das geplan­te Vor­hal­te­bud­get eines Kran­ken­hau­ses errech­net sich aus Anzahl und Schwe­re der Behand­lungs­fäl­le und nicht aus den zur Bedarfs­de­ckung not­wen­di­gen Vor­hal­te­kos­ten. Damit schreibt das BMG die­sel­ben Fehl­an­rei­ze zu immer mehr Behand­lun­gen auch in die Zukunft fort, die am Fall­pau­scha­len­sys­tem viel­fach kri­ti­siert wur­den. Außer­dem bleibt der Anreiz immer mehr Fäl­le zu behan­deln auch dadurch bestehen, dass der rei­ne DRG-Anteil der Ver­gü­tung wei­ter­hin bei 40% der Ein­nah­men eines Kran­ken­hau­ses liegt. Der finan­zi­el­le Druck auf die Kran­ken­häu­ser wird sich auch des­we­gen nicht ändern, weil die Gesamt­sum­me der Finanz­mit­tel (bis auf För­der­be­trä­ge für weni­ge ein­zel­ne Berei­che) gleich­bleibt. Die Vor­hal­te­ver­gü­tung wird also nur zu einer Umver­tei­lung der Mit­tel füh­ren. Umver­tei­lung bedeu­tet dabei, dass ins­be­son­de­re klei­ne Kran­ken­häu­ser mit weni­ger Behand­lungs­fäl­len noch weni­ger Geld erhal­ten wer­den als bis­her. Damit ist auch die­se Umver­tei­lung ein Instru­ment zur finan­zi­el­len (und nicht bedarfs­ge­rech­ten) Struk­tur­be­rei­ni­gung. Es wird die klei­nen Häu­ser nicht vor finan­zi­el­len Pro­ble­men schüt­zen. Die Kran­ken­haus­re­form ergreift also nicht die his­to­ri­sche Chan­ce die Schä­den von Öko­no­mi­sie­rung, Kom­mer­zia­li­sie­rung und Pri­va­ti­sie­rung durch das DRG- Fall­pau­scha­len­sys­tem zu repa­rie­ren. Sie ist ein Eti­ket­ten­schwin­del.

    Wir dage­gen for­dern: Voll­stän­di­ge Abschaf­fung der DRGs, vol­le Finan­zie­rung aller bedarfs­not­wen­di­gen Kos­ten und Gewinn­ver­bot. Wenn man wirk­lich eine Finan­zie­rung von Vor­hal­te­kos­ten will, wäre es das min­des­te – genau wie jetzt schon bei der Pfle­ge – alle Per­so­nal­kos­ten aus den DRGs her­aus­zu­neh­men und voll­stän­dig zu refi­nan­zie­ren.

    Mit den neuen Leistungsgruppen sachgerecht planen 

    Die Ein­füh­rung von Leis­tungs­grup­pen ist grund­sätz­lich geeig­net, die Kran­ken­haus­pla­nung bedarfs­ge­recht aus­zu­ge­stal­ten. Die Län­der müs­sen dabei die bedarfs­not­wen­di­gen Kli­ni­ken und Fach­ab­tei­lun­gen fest­le­gen. Bun­des­ein­heit­li­che Qua­li­täts­kri­te­ri­en für die Leis­tungs­grup­pen geben die jeweils not­wen­di­ge Gerä­te- und Per­so­nal­aus­stat­tung vor. Auch die not­wen­di­gen Vor­hal­tun­gen für den Kata­stro­phen­fall müs­sen durch die Vor­ga­ben abge­deckt sein.  Aller­dings haben sowohl die Leis­tungs­grup­pen als auch die Fest­le­gung von Qua­li­täts­kri­te­ri­en, wie sie jetzt vom BMG geplant sind, ein hohes Miss­brauchs­po­ten­ti­al. Das Glei­che gilt für die neu in den Gesetz­ent­wurf auf­ge­nom­me­nen Min­dest­zah­len, die für jede Leis­tungs­grup­pe fest­ge­legt wer­den sol­len und für die Min­dest­zah­len bei onko­ch­ir­ur­gi­schen Leis­tun­gen. Wer­den sie zu rigi­de aus­ge­legt, droht vie­len Kran­ken­häu­sern das Aus und die flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung bleibt auf der Stre­cke. Dies lässt sich am ehes­ten ver­mei­den, wenn die Bedarfs­pla­nung auf der Basis wis­sen­schaft­li­cher Daten der Ver­sor­gungs­for­schung kon­kret auf regio­na­ler Ebe­ne und demo­kra­tisch (unter Ein­be­zie­hung aller Betei­lig­ten und Betrof­fe­nen) erfolgt.

    Statt­des­sen droht eine Büro­kra­tie­or­gie: Die Defi­ni­ti­on der Leis­tungs­grup­pen wird mit dem Anspruch über­las­tet, eine büro­kra­tisch-klein­tei­li­ge, gerichts­fes­te Abrech­nungs­sys­te­ma­tik ana­log zum Fall­pau­scha­len­sys­tem zu ent­wi­ckeln. Hin­zu­kommt, dass im Gesetz­ent­wurf die Vor­hal­te­ver­gü­tung von Leis­tungs­grup­pen jeweils an die Erbrin­gung von Min­dest­fall­zah­len gekop­pelt sein soll. Die bis­he­ri­gen Min­dest­men­gen für ein­zel­ne Behand­lun­gen und Ein­grif­fe wur­den vom GBA nur fest­ge­legt, wenn es wis­sen­schaft­li­che Bele­ge dafür gab, dass eine höhe­re Zahl von Ein­grif­fen zu bes­se­ren Behand­lungs­er­geb­nis­sen führt. Damit wird jetzt gebro­chen und pau­schal pro Leis­tungs­grup­pe eine Min­dest­fall­zahl fest­ge­legt. Die Fest­le­gung in Form von Per­zen­ti­len erzeugt sogar einen Auto­ma­tis­mus, jedes Jahr wei­te­re Kran­ken­häu­ser mit ver­gleichs­wei­se gerin­gen Fall­zah­len von der Ver­sor­gung ihnen eigent­lich zuge­wie­se­ner Leis­tungs­grup­pen aus­zu­schlie­ßen. So hat das rein gar nichts mehr mit wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen zu tun, son­dern ist ein Will­kür­akt, um immer wei­te­re Kran­ken­häu­ser von der Ver­sor­gung aus­zu­schlie­ßen. Damit ist es ein mas­si­ver Ein­griff in die Pla­nungs­ho­heit der Län­der. Das glei­che gilt für die Min­dest­zah­len bei onko­ch­ir­ur­gi­schen Leis­tun­gen, die eben­falls über ein brei­tes Leis­tungs­spek­trum in Form von Per­zen­ti­len fest­ge­legt wer­den soll und deren Nicht­er­rei­chen zum Ver­lust der DRG-Ver­gü­tung führt.

    Wir for­dern: Ein­satz der Leis­tungs­grup­pen nur zur bedarfs­ge­rech­ten regio­na­len und demo­kra­ti­schen Pla­nung, nicht als Selek­ti­ons­in­stru­ment zur Markt­be­rei­ni­gung.

    Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gemeinwohlorientiert gestalten

    Seit Jahr­zehn­ten ist die Auf­he­bung der Tren­nung der ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung über­fäl­lig. Vie­le Betei­lig­te set­zen des­halb gro­ße Hoff­nun­gen in ein Kon­zept sek­toren­über­grei­fen­der ambu­lant-sta­tio­nä­rer Ein­rich­tun­gen, die fle­xi­bel dem loka­len und regio­na­len Bedarf fol­gen und zugleich pfle­ge­ri­sche und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung anbie­ten soll­ten. Die vor­ge­se­he­nen Rege­lun­gen für „sek­toren­über­grei­fen­de Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen“ wer­den aber die­sem Anspruch nicht gerecht. Sie sind der Ver­such mög­lichst vie­le klei­ne Kran­ken­häu­ser vom Netz zu neh­men, und eine Erwei­te­rung der Betä­ti­gungs­be­rei­che für Nie­der­ge­las­se­ne durch­zu­set­zen. Sie sind eine Mischung aus (Kurz­zeit-) Pfle­ge­heim und Kleinst­kran­ken­haus, aber kei­ne Gewähr­leis­tung einer bedarfs­ge­rech­ten wohn­ort­na­hen ambulant/stationären Ver­sor­gung.

    Not­wen­dig wäre hier­für die voll­stän­di­ge Öff­nung der Kran­ken­häu­ser für die ambu­lan­te fach­ärzt­li­che Behand­lung und die Ein­rich­tung von ambu­lan­ten Ver­sor­gungs­zen­tren der Kran­ken­häu­ser zur Sicher­stel­lung der wohn­ort­na­hen, flä­chen­de­cken­den (Not­fall-) Ver­sor­gung. Sek­tor­über­grei­fen­de Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen kön­nen, wenn sie orga­ni­sa­to­risch eng mit Kran­ken­häu­sern wei­te­rer Ver­sor­gungs­le­vel ver­schränkt wer­den, hier­zu einen Bei­trag leis­ten.

    Eine Schwä­chung der flä­chen­de­cken­den Not­fall­ver­sor­gung auf­grund der even­tu­ell dro­hen­den Nicht­teil­nah­me der sek­tor­über­grei­fen­den Ver­sor­ger am Not­fall­ver­sor­gungs­kon­zept ist nicht zu ver­tre­ten, genau wie die Tat­sa­che, dass in die­sen Ein­rich­tun­gen eine ärzt­li­che Ver­sor­gung rund um die Uhr nicht not­wen­dig ist (Beleg­arzt­sys­tem). Um die not­wen­di­ge Gemein­wohl­ori­en­tie­rung von sek­toren­über­grei­fen­den Ein­rich­tun­gen und ihren Bezug auf den loka­len und regio­na­len Ver­sor­gungs­be­darf sicher zu stel­len, müs­sen Kom­mu­nen und Gemein­den bei der Aus­ge­stal­tung der jewei­li­gen Ein­rich­tung mit­ent­schei­den. Andern­falls droht die Gefahr, dass das Ange­bot der sek­toren­über­grei­fen­den Ein­rich­tung pri­mär den Gewinn­in­ter­es­sen von Inves­to­ren folgt.

    Die Finanzierung von notwendigen Investitionen ist eine originäre Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge

    Die Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gung und die dafür not­wen­di­gen Ände­run­gen der deut­schen Kli­nik­land­schaft benö­ti­gen nicht nur den Neu­start einer ver­ant­wor­tungs­vol­len Kran­ken­haus­pla­nung, son­dern auch wesent­lich höhe­re Inves­ti­ti­ons­mit­tel als sie die Län­der bis­her bereit­stel­len. Die Absicht des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters, die Kos­ten die­ser Auf­ga­be zur Hälf­te den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen auf­zu­bür­den (Trans­for­ma­ti­ons­fonds), ist ein Rechts­bruch und ein poli­ti­scher Skan­dal. GKV-Ver­si­cher­ten­bei­trä­ge sind nicht dafür da, Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se in der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung zu finan­zie­ren, sie sind allein zur gesund­heit­li­chen Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten zu ver­wen­den. Der Gesetz­ge­ber steht in der poli­ti­schen Ver­ant­wor­tung, die gesund­heit­li­che Daseins­vor­sor­ge zu gewähr­leis­ten und ihre Trans­for­ma­ti­on durch Steu­er­mit­tel abzu­si­chern. Die Argu­men­ta­ti­on im KHVVG, dass „über­schüs­si­ge Mit­tel“ des Gesund­heits­fonds, hier­für ein­ge­setzt wer­den sol­len, ist ange­sichts des­sen pre­kä­rer finan­zi­el­ler Per­spek­ti­ve eine Dreis­tig­keit und wird eine Erhö­hung der Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge zur Fol­ge haben. Auch die Benach­tei­li­gung der GKV gegen­über der PKV, die von einer sol­chen finan­zi­el­len Ver­pflich­tung ver­schont blei­ben soll, ist eine Umver­tei­lung von unten nach oben, die wir klar ableh­nen

    Nach dem Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setz von 1972 liegt es nach wie vor in der Ver­ant­wor­tung des Staa­tes der Bun­des­län­der, die­se Inves­ti­ti­ons­mit­tel auf­zu­brin­gen. Eine bedarfs­ge­rech­te Inves­ti­ti­ons­mit­tel­fi­nan­zie­rung wird sei­tens der Län­der jedoch seit Jahr­zehn­ten nicht mehr erbracht. Das Feh­len aus­rei­chen­der Inves­ti­ti­ons­mit­tel hat erheb­lich zur bestands­ge­fähr­den­den wirt­schaft­li­chen Kri­se zahl­rei­cher Kran­ken­häu­ser bei­getra­gen. Die Län­der müs­sen daher ihrer Ver­ant­wor­tung für eine bedarfs­ge­rech­te Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung end­lich und dau­er­haft gerecht wer­den. Wo dies erfor­der­lich ist, kann der Bund durch befris­te­te, ziel­ge­rich­te­te Zuschüs­se dazu bei­tra­gen, dass die län­der­sei­ti­ge Ver­pflich­tung zur Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung den Bedar­fen gerecht wird oder aber die Steu­er­ge­setz­ge­bung so ändern, dass die Län­der wie­der mehr Steu­er­mit­tel zur Ver­fü­gung haben.

    Wir for­dern: Dau­er­haft bedarfs­ge­rech­te Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung durch die Län­der.

    Bünd­nis Kran­ken­haus statt Fabrik
    V.i.S.d.P. Dr. Nad­ja Rako­witz
    Mobil: 0172 – 185 8023
    info@krankenhaus-statt-fabrik.de

    www.krankenhaus-statt-fabrik.de