Kategorie: Ökonomie

  • Bündnis Krankenhaus statt Fabrik zum Gesetzentwurf KHVVG

    Bündnis Krankenhaus statt Fabrik zum Gesetzentwurf KHVVG

    Bedarfsgerechte Finanzierung und Krankenhausplanung statt Etikettenschwindel und Abrissbirne

    Sehen Sie hier die Pressekonferenz von Krankenhaus statt Fabrik u.a. zum KHVVG (BT-Drs. 2011854) am 25.06.2024

    Kliniksterben stoppen

    Der „kal­te Struk­tur­wan­del“ der Kli­nik­land­schaft bedroht tat­säch­lich die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung in Deutsch­land. In den letz­ten 12 Mona­ten sind so vie­le Kran­ken­häu­ser in die Insol­venz abge­rutscht, wie nie zuvor. Noch nie sind so vie­le Kli­ni­ken in ihrer Exis­tenz bedroht gewe­sen. Die ers­te Pha­se der Kran­ken­haus­re­form gehört der Abriss­bir­ne. Immer mehr Kran­ken­häu­ser wer­den wegen ihrer aus­sichts­lo­sen wirt­schaft­li­chen Lage geschlos­sen, gleich­gül­tig, ob sie für die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung not­wen­dig sind oder nicht. Es ist ein poli­ti­scher Skan­dal, wie die Ver­ant­wort­li­chen taten­los zuschau­en, die Kri­se leug­nen oder sogar will­kom­men hei­ßen! Wulf-Diet­rich Leber, Lei­ter der Abtei­lung Kran­ken­häu­ser beim GKV-Spit­zen­ver­band sagt: „Jeder Monat, in dem nicht fünf bis zehn Kran­ken­häu­ser vom Netz gehen, ist ein ver­lo­re­ner Monat.“ Wir dage­gen for­dern: Bis zur Fest­stel­lung des ech­ten Bedarfs müs­sen Sofort­hil­fen das Über­le­ben aller bestehen­den Kran­ken­häu­ser sicher­stel­len, bis die Kran­ken­haus­re­form in Zukunft unter der Maß­ga­be einer tat­säch­li­chen Ent­öko­no­mi­sie­rung und Über­win­dung des Fall­pau­scha­len­sys­tems ihre Wir­kung ent­fal­ten kann!

    Wel­ches Kran­ken­haus in Zukunft bedarfs­not­wen­dig ist, muss im Rah­men der Kran­ken­haus­pla­nung der Län­der ent­schie­den wer­den und nicht durch Geld­ent­zug.

    Wir for­dern: Die sta­tio­nä­re Gesund­heits­ver­sor­gung als wesent­li­cher Teil der Daseins­vor­sor­ge muss als sol­cher aus­fi­nan­ziert und sei­tens der Bun­des­län­der geplant und umge­setzt wer­den. Die Kran­ken­haus­re­form muss die Vor­aus­set­zun­gen dafür schaf­fen, dass eine flä­chen­de­cken­de, wohn­ort­na­he und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung der Bürger*innen sicher­ge­stellt ist.

    Vorhaltefinanzierung: Etikettenschwindel statt Entökonomisierung 

    Der Gesetz­ent­wurf des KHVVG löst die Ver­spre­chen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters einer „grund­le­gen­den Ent­öko­no­mi­sie­rung der Kran­ken­haus­ver­sor­gung“ und der „Über­win­dung des Fall­pau­scha­len­sys­tems“ nicht ein.  Denn auch die ange­kün­dig­te neue Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung wird bei genau­em Hin­se­hen wie­der mit dem Fall­pau­scha­len­sys­tem gekop­pelt. Das geplan­te Vor­hal­te­bud­get eines Kran­ken­hau­ses errech­net sich aus Anzahl und Schwe­re der Behand­lungs­fäl­le und nicht aus den zur Bedarfs­de­ckung not­wen­di­gen Vor­hal­te­kos­ten. Damit schreibt das BMG die­sel­ben Fehl­an­rei­ze zu immer mehr Behand­lun­gen auch in die Zukunft fort, die am Fall­pau­scha­len­sys­tem viel­fach kri­ti­siert wur­den. Außer­dem bleibt der Anreiz immer mehr Fäl­le zu behan­deln auch dadurch bestehen, dass der rei­ne DRG-Anteil der Ver­gü­tung wei­ter­hin bei 40% der Ein­nah­men eines Kran­ken­hau­ses liegt. Der finan­zi­el­le Druck auf die Kran­ken­häu­ser wird sich auch des­we­gen nicht ändern, weil die Gesamt­sum­me der Finanz­mit­tel (bis auf För­der­be­trä­ge für weni­ge ein­zel­ne Berei­che) gleich­bleibt. Die Vor­hal­te­ver­gü­tung wird also nur zu einer Umver­tei­lung der Mit­tel füh­ren. Umver­tei­lung bedeu­tet dabei, dass ins­be­son­de­re klei­ne Kran­ken­häu­ser mit weni­ger Behand­lungs­fäl­len noch weni­ger Geld erhal­ten wer­den als bis­her. Damit ist auch die­se Umver­tei­lung ein Instru­ment zur finan­zi­el­len (und nicht bedarfs­ge­rech­ten) Struk­tur­be­rei­ni­gung. Es wird die klei­nen Häu­ser nicht vor finan­zi­el­len Pro­ble­men schüt­zen. Die Kran­ken­haus­re­form ergreift also nicht die his­to­ri­sche Chan­ce die Schä­den von Öko­no­mi­sie­rung, Kom­mer­zia­li­sie­rung und Pri­va­ti­sie­rung durch das DRG- Fall­pau­scha­len­sys­tem zu repa­rie­ren. Sie ist ein Eti­ket­ten­schwin­del.

    Wir dage­gen for­dern: Voll­stän­di­ge Abschaf­fung der DRGs, vol­le Finan­zie­rung aller bedarfs­not­wen­di­gen Kos­ten und Gewinn­ver­bot. Wenn man wirk­lich eine Finan­zie­rung von Vor­hal­te­kos­ten will, wäre es das min­des­te – genau wie jetzt schon bei der Pfle­ge – alle Per­so­nal­kos­ten aus den DRGs her­aus­zu­neh­men und voll­stän­dig zu refi­nan­zie­ren.

    Mit den neuen Leistungsgruppen sachgerecht planen 

    Die Ein­füh­rung von Leis­tungs­grup­pen ist grund­sätz­lich geeig­net, die Kran­ken­haus­pla­nung bedarfs­ge­recht aus­zu­ge­stal­ten. Die Län­der müs­sen dabei die bedarfs­not­wen­di­gen Kli­ni­ken und Fach­ab­tei­lun­gen fest­le­gen. Bun­des­ein­heit­li­che Qua­li­täts­kri­te­ri­en für die Leis­tungs­grup­pen geben die jeweils not­wen­di­ge Gerä­te- und Per­so­nal­aus­stat­tung vor. Auch die not­wen­di­gen Vor­hal­tun­gen für den Kata­stro­phen­fall müs­sen durch die Vor­ga­ben abge­deckt sein.  Aller­dings haben sowohl die Leis­tungs­grup­pen als auch die Fest­le­gung von Qua­li­täts­kri­te­ri­en, wie sie jetzt vom BMG geplant sind, ein hohes Miss­brauchs­po­ten­ti­al. Das Glei­che gilt für die neu in den Gesetz­ent­wurf auf­ge­nom­me­nen Min­dest­zah­len, die für jede Leis­tungs­grup­pe fest­ge­legt wer­den sol­len und für die Min­dest­zah­len bei onko­ch­ir­ur­gi­schen Leis­tun­gen. Wer­den sie zu rigi­de aus­ge­legt, droht vie­len Kran­ken­häu­sern das Aus und die flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung bleibt auf der Stre­cke. Dies lässt sich am ehes­ten ver­mei­den, wenn die Bedarfs­pla­nung auf der Basis wis­sen­schaft­li­cher Daten der Ver­sor­gungs­for­schung kon­kret auf regio­na­ler Ebe­ne und demo­kra­tisch (unter Ein­be­zie­hung aller Betei­lig­ten und Betrof­fe­nen) erfolgt.

    Statt­des­sen droht eine Büro­kra­tie­or­gie: Die Defi­ni­ti­on der Leis­tungs­grup­pen wird mit dem Anspruch über­las­tet, eine büro­kra­tisch-klein­tei­li­ge, gerichts­fes­te Abrech­nungs­sys­te­ma­tik ana­log zum Fall­pau­scha­len­sys­tem zu ent­wi­ckeln. Hin­zu­kommt, dass im Gesetz­ent­wurf die Vor­hal­te­ver­gü­tung von Leis­tungs­grup­pen jeweils an die Erbrin­gung von Min­dest­fall­zah­len gekop­pelt sein soll. Die bis­he­ri­gen Min­dest­men­gen für ein­zel­ne Behand­lun­gen und Ein­grif­fe wur­den vom GBA nur fest­ge­legt, wenn es wis­sen­schaft­li­che Bele­ge dafür gab, dass eine höhe­re Zahl von Ein­grif­fen zu bes­se­ren Behand­lungs­er­geb­nis­sen führt. Damit wird jetzt gebro­chen und pau­schal pro Leis­tungs­grup­pe eine Min­dest­fall­zahl fest­ge­legt. Die Fest­le­gung in Form von Per­zen­ti­len erzeugt sogar einen Auto­ma­tis­mus, jedes Jahr wei­te­re Kran­ken­häu­ser mit ver­gleichs­wei­se gerin­gen Fall­zah­len von der Ver­sor­gung ihnen eigent­lich zuge­wie­se­ner Leis­tungs­grup­pen aus­zu­schlie­ßen. So hat das rein gar nichts mehr mit wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen zu tun, son­dern ist ein Will­kür­akt, um immer wei­te­re Kran­ken­häu­ser von der Ver­sor­gung aus­zu­schlie­ßen. Damit ist es ein mas­si­ver Ein­griff in die Pla­nungs­ho­heit der Län­der. Das glei­che gilt für die Min­dest­zah­len bei onko­ch­ir­ur­gi­schen Leis­tun­gen, die eben­falls über ein brei­tes Leis­tungs­spek­trum in Form von Per­zen­ti­len fest­ge­legt wer­den soll und deren Nicht­er­rei­chen zum Ver­lust der DRG-Ver­gü­tung führt.

    Wir for­dern: Ein­satz der Leis­tungs­grup­pen nur zur bedarfs­ge­rech­ten regio­na­len und demo­kra­ti­schen Pla­nung, nicht als Selek­ti­ons­in­stru­ment zur Markt­be­rei­ni­gung.

    Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gemeinwohlorientiert gestalten

    Seit Jahr­zehn­ten ist die Auf­he­bung der Tren­nung der ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung über­fäl­lig. Vie­le Betei­lig­te set­zen des­halb gro­ße Hoff­nun­gen in ein Kon­zept sek­toren­über­grei­fen­der ambu­lant-sta­tio­nä­rer Ein­rich­tun­gen, die fle­xi­bel dem loka­len und regio­na­len Bedarf fol­gen und zugleich pfle­ge­ri­sche und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung anbie­ten soll­ten. Die vor­ge­se­he­nen Rege­lun­gen für „sek­toren­über­grei­fen­de Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen“ wer­den aber die­sem Anspruch nicht gerecht. Sie sind der Ver­such mög­lichst vie­le klei­ne Kran­ken­häu­ser vom Netz zu neh­men, und eine Erwei­te­rung der Betä­ti­gungs­be­rei­che für Nie­der­ge­las­se­ne durch­zu­set­zen. Sie sind eine Mischung aus (Kurz­zeit-) Pfle­ge­heim und Kleinst­kran­ken­haus, aber kei­ne Gewähr­leis­tung einer bedarfs­ge­rech­ten wohn­ort­na­hen ambulant/stationären Ver­sor­gung.

    Not­wen­dig wäre hier­für die voll­stän­di­ge Öff­nung der Kran­ken­häu­ser für die ambu­lan­te fach­ärzt­li­che Behand­lung und die Ein­rich­tung von ambu­lan­ten Ver­sor­gungs­zen­tren der Kran­ken­häu­ser zur Sicher­stel­lung der wohn­ort­na­hen, flä­chen­de­cken­den (Not­fall-) Ver­sor­gung. Sek­tor­über­grei­fen­de Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen kön­nen, wenn sie orga­ni­sa­to­risch eng mit Kran­ken­häu­sern wei­te­rer Ver­sor­gungs­le­vel ver­schränkt wer­den, hier­zu einen Bei­trag leis­ten.

    Eine Schwä­chung der flä­chen­de­cken­den Not­fall­ver­sor­gung auf­grund der even­tu­ell dro­hen­den Nicht­teil­nah­me der sek­tor­über­grei­fen­den Ver­sor­ger am Not­fall­ver­sor­gungs­kon­zept ist nicht zu ver­tre­ten, genau wie die Tat­sa­che, dass in die­sen Ein­rich­tun­gen eine ärzt­li­che Ver­sor­gung rund um die Uhr nicht not­wen­dig ist (Beleg­arzt­sys­tem). Um die not­wen­di­ge Gemein­wohl­ori­en­tie­rung von sek­toren­über­grei­fen­den Ein­rich­tun­gen und ihren Bezug auf den loka­len und regio­na­len Ver­sor­gungs­be­darf sicher zu stel­len, müs­sen Kom­mu­nen und Gemein­den bei der Aus­ge­stal­tung der jewei­li­gen Ein­rich­tung mit­ent­schei­den. Andern­falls droht die Gefahr, dass das Ange­bot der sek­toren­über­grei­fen­den Ein­rich­tung pri­mär den Gewinn­in­ter­es­sen von Inves­to­ren folgt.

    Die Finanzierung von notwendigen Investitionen ist eine originäre Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge

    Die Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gung und die dafür not­wen­di­gen Ände­run­gen der deut­schen Kli­nik­land­schaft benö­ti­gen nicht nur den Neu­start einer ver­ant­wor­tungs­vol­len Kran­ken­haus­pla­nung, son­dern auch wesent­lich höhe­re Inves­ti­ti­ons­mit­tel als sie die Län­der bis­her bereit­stel­len. Die Absicht des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ters, die Kos­ten die­ser Auf­ga­be zur Hälf­te den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen auf­zu­bür­den (Trans­for­ma­ti­ons­fonds), ist ein Rechts­bruch und ein poli­ti­scher Skan­dal. GKV-Ver­si­cher­ten­bei­trä­ge sind nicht dafür da, Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se in der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung zu finan­zie­ren, sie sind allein zur gesund­heit­li­chen Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten zu ver­wen­den. Der Gesetz­ge­ber steht in der poli­ti­schen Ver­ant­wor­tung, die gesund­heit­li­che Daseins­vor­sor­ge zu gewähr­leis­ten und ihre Trans­for­ma­ti­on durch Steu­er­mit­tel abzu­si­chern. Die Argu­men­ta­ti­on im KHVVG, dass „über­schüs­si­ge Mit­tel“ des Gesund­heits­fonds, hier­für ein­ge­setzt wer­den sol­len, ist ange­sichts des­sen pre­kä­rer finan­zi­el­ler Per­spek­ti­ve eine Dreis­tig­keit und wird eine Erhö­hung der Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge zur Fol­ge haben. Auch die Benach­tei­li­gung der GKV gegen­über der PKV, die von einer sol­chen finan­zi­el­len Ver­pflich­tung ver­schont blei­ben soll, ist eine Umver­tei­lung von unten nach oben, die wir klar ableh­nen

    Nach dem Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setz von 1972 liegt es nach wie vor in der Ver­ant­wor­tung des Staa­tes der Bun­des­län­der, die­se Inves­ti­ti­ons­mit­tel auf­zu­brin­gen. Eine bedarfs­ge­rech­te Inves­ti­ti­ons­mit­tel­fi­nan­zie­rung wird sei­tens der Län­der jedoch seit Jahr­zehn­ten nicht mehr erbracht. Das Feh­len aus­rei­chen­der Inves­ti­ti­ons­mit­tel hat erheb­lich zur bestands­ge­fähr­den­den wirt­schaft­li­chen Kri­se zahl­rei­cher Kran­ken­häu­ser bei­getra­gen. Die Län­der müs­sen daher ihrer Ver­ant­wor­tung für eine bedarfs­ge­rech­te Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung end­lich und dau­er­haft gerecht wer­den. Wo dies erfor­der­lich ist, kann der Bund durch befris­te­te, ziel­ge­rich­te­te Zuschüs­se dazu bei­tra­gen, dass die län­der­sei­ti­ge Ver­pflich­tung zur Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung den Bedar­fen gerecht wird oder aber die Steu­er­ge­setz­ge­bung so ändern, dass die Län­der wie­der mehr Steu­er­mit­tel zur Ver­fü­gung haben.

    Wir for­dern: Dau­er­haft bedarfs­ge­rech­te Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung durch die Län­der.

    Bünd­nis Kran­ken­haus statt Fabrik
    V.i.S.d.P. Dr. Nad­ja Rako­witz
    Mobil: 0172 – 185 8023
    info@krankenhaus-statt-fabrik.de

    www.krankenhaus-statt-fabrik.de

  • Ambulante Versorgung im deutschen Gesundheitswesen

    Ambulante Versorgung im deutschen Gesundheitswesen

    Bestandsaufnahme und Veränderungsbedarf. Ein Gesprächsangebot

    Download der Broschüre hier

    Einleitung

    Die Gestal­tung und Orga­ni­sa­ti­on der ambu­lan­ten Gesund­heits­ver­sor­gung als eine bedarfs­ge­rech­te, ver­nünf­ti­ge Struk­tur der Daseins­vor­sor­ge ist in Deutsch­land geschei­tert. Die Selbst­ver­wal­tung der ambu­lant täti­gen Ärzt*innen kann den ihr über­tra­ge­nen Ver­sor­gungs­auf­trag immer weni­ger und immer schlech­ter erfül­len, denn sie ist nicht in der Lage, die Unter­ver­sor­gung in armen Stadt­tei­len vie­ler gro­ßer Städ­te und in Tei­len des länd­li­chen Raums zu ver­hin­dern. Sie ist nicht in der Lage, die ambu­lan­te Medi­zin so zu steu­ern, dass die gesetz­lich ver­si­cher­ten Patient*innen in ange­mes­se­ner Zeit, in zumut­ba­rer Ent­fer­nung und mit ver­tret­ba­rem Auf­wand die indi­vi­du­ell ange­zeig­te Behand­lung erhal­ten. Nach wie vor bestim­men der Ver­si­che­rungs­sta­tus (gesetzlich/privat), der Wohn­ort und die eige­nen Res­sour­cen dar­über, ob ein guter Zugang zur ambu­lan­ten Ver­sor­gung besteht. Beson­ders Men­schen in struk­tur­schwa­chen länd­li­chen und städ­ti­schen Räu­men erle­ben allen theo­re­ti­schen Ver­sor­gungs­zah­len zum Trotz einen mas­si­ven Man­gel an rea­len Behand­lungs­an­ge­bo­ten. Zusätz­lich wer­den für Men­schen mit alters‑, behin­de­rungs- oder krank­heits­be­ding­ten Beein­träch­ti­gun­gen sowie für Men­schen mit man­gel­haf­ten Deutsch­kennt­nis­sen mas­si­ve Bar­rie­ren auf­ge­baut. Noch immer besteht die ana­chro­nis­ti­sche Zwei-Klas­sen-Medi­zin zwi­schen gesetz­lich und pri­vat Ver­si­cher­ten mit erheb­li­chen, spe­zi­fi­schen Benach­tei­li­gun­gen auf bei­den Sei­ten.
    Die ambu­lan­te medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung hier­zu­lan­de ist drin­gend reform-bedürf­tig. Das sehen inzwi­schen nicht nur lin­ke Patient*innen, Ärzt*innen und Gesundheitspolitiker*innen so, son­dern das ist seit eini­ger Zeit auch im gesund­heits­po­li­ti­schen Main­stream ange­kom­men. Dass die Sek­to­ren­tren­nung sinn­wid­rig und für eine gute Ver­sor­gung kon­tra­pro­duk­tiv ist, sagen inzwi­schen Vie­le. Dass Allgemein‑, Fach- und Psy­cho­the­ra­pie­pra­xen im Klein­un­ter­neh­mer­tum Fehl­kon­struk­tio­nen sind, sagen Mit­glie­der des Ver­eins demo­kra­ti­scher Ärzt*innen (vdää*), seit es ihn gibt. Dass sie »fal­sche Anrei­ze set­zen«, kann man inzwi­schen auch in ande­ren Krei­sen ver­neh­men. Die Schlüs­se, die dar­aus gezo­gen wer­den, sind aber durch­aus unter­schied­lich.
    Was Sie hier in Hän­den hal­ten, ist das Resul­tat der Arbeit des Arbeits­krei­ses Ambu­lan­te Ver­sor­gung des vdää*, zu dem aber nicht nur Ärzt*innen, son­dern auch Pharmazeut*innen, Sozialwissenschaftler*innen, Patientenberater*innen und Men­schen aus ande­ren Berufs­grup­pen gehö­ren. Seit 2018 dis­ku­tie­ren wir dar­über, wie wir uns eine bes­se­re ambu­lan­te Ver­sor­gung vor­stel­len und wie man das Gesund­heits­we­sen ins­ge­samt ver­än­dern müss­te, um die­se zu errei­chen. In dem Pro­zess der Dis­kus­si­on und Kon­zep­tio­nie­rung hat­ten wir aller­dings gehofft, dass wir noch mehr Men­schen aus unter­schied­li­chen Gesund­heits­be­ru­fen für die Mit­ar­beit an dem Papier gewin­nen kön­nen. Unse­re Ide­al­vor­stel­lung war selbst die eines mul­ti­pro­fes­sio­nell arbei­ten­den Kol­lek­tivs, idea­ler­wei­se mit Vertreter*innen von Zusam­men­schlüs­sen ande­rer Beru­fe (ähn­lich wie vdää* und vdpp). Das ist uns nicht sta­bil gelun­gen, aber wir hof­fen nun, mit die­ser Publi­ka­ti­on, die­sem Dis­kus­si­ons­an­ge­bot einen neu­en Anlauf machen zu kön­nen.
    Nicht zufäl­lig hat das kon­sti­tu­ie­ren­de Tref­fen die­ses Krei­ses (genau genom­men war es die Neu-Kon­sti­tu­ie­rung des AK, der eine Zeit lang geruht hat­te) in Ham­burg statt­ge­fun­den. Dort gibt es seit 2016 die Poli­kli­nik Ved­del, betrie­ben von einem Kol­lek­tiv, das die glei­chen Fra­gen dis­ku­tiert – und mit der Ver­än­de­rung der Ver­sor­gung schon prak­tisch begon­nen hat.

    Geschichte und Ziel

    Wir hat­ten uns zum einen zum Ziel gesetzt, eine Bestands­auf­nah­me unse­rer Kri­tik an den herr­schen­den Zustän­den im ambu­lan­ten Sek­tor zu machen. Zum ande­ren woll­ten wir uns auf Kri­te­ri­en und auf zen­tra­le Momen­te eines bes­se­ren Modells ver­stän­di­gen. Nicht nur, weil die unter­schied­li­chen Kapi­tel von unter­schied­li­chen Men­schen geschrie­ben wur­den, kam dabei kein Modell »aus einem Guss« her­aus, das völ­lig kon­sis­tent auf alle zen­tra­len Fra­gen weit­ge­hend wider­spruchs­freie Ant­wor­ten gibt, son­dern auch, weil wir uns in man­chen Fra­gen nicht einig, in ande­ren Fra­gen zusam­men nicht sicher sind, wie bestimm­te Pro­ble­me kon­kret ange­gan­gen wer­den müss­ten.

    Was wir hier zusam­men­ge­stellt haben, ist also ein Zwi­schen­er­geb­nis als Dis­kus­si­ons­an­ge­bot. Es ist unse­re Ein­la­dung an Sie und Euch, die prak­tisch täti­gen Gesund­heits­pro­fes­sio­nel­len und Expert*innen, die Nutzer*innen und Patient*innen im Gesund­heits­we­sen, mit uns ins Gespräch zu kom­men, wie es bes­ser sein könn­te und wie wir dort­hin kom­men. Die ein­zel­nen Tex­te gehen damit auf ihre je eige­ne Wei­se um.

    An Patient*innen orientiert

    Als Auf­takt dient ein Kapi­tel aus und zur Patient*innenperspektive (Kapi­tel 2). Und die­ser Ein­stieg ist auch Pro­gramm: Da das west­deut­sche Gesund­heits­we­sen his­to­risch stark nach den Bedürf­nis­sen (die sich als öko­no­mi­sche Inter­es­sen kon­kre­ti­sier­ten) der Leistungserbringer*innen orga­ni­siert wur­de und dies zu unge­rech­ten Struk­tu­ren geführt hat, wol­len wir ver­su­chen, eine Ver­sor­gungs­struk­tur zu ent­wi­ckeln, die sich an den Bedar­fen der Patient*innen ori­en­tiert. Wie soll­ten die Struk­tu­ren aus­se­hen und auf­ein­an­der auf­ge­baut sein, damit ein*e Patient*in mög­lichst nied­rig­schwel­lig an die für ihre Beschwer­den rich­ti­ge Stel­le kommt und dort gut ver­sorgt wird und ggf. er oder sie dann sach­ge­recht und durch­schau­bar wei­ter­ge­lei­tet wird in die ent­spre­chen­den fach­ärzt­li­chen Struk­tu­ren bis hin zur sta­tio­nä­ren Auf­nah­me in ein Kran­ken­haus? Wie soll­te das Zusam­men­spiel von Ärzt*innen mit ande­rer Gesund­heits­pro­fes­sio­nel­len in die­sen Struk­tu­ren sein, wie das Ver­hält­nis der Kran­ken­kas­sen zu den Leistungserbringer*innen und den Patient*innen, damit Letz­te­re gut und mög­lichst ihren Bedürf­nis­sen und Bedar­fen gemäß ver­sorgt wer­den? Wie könn­ten die Gesund­heits­struk­tu­ren bes­ser im Stadt­teil, im Dorf oder Land­kreis, im Kiez ver­an­kert sein, so dass sie zu den sozia­len Ver­hält­nis­sen vor Ort pas­sen und ihnen nicht igno­rant oder völ­lig fremd­ar­tig gegen­über­ste­hen?

    Primärversorgung

    Die Kapi­tel 3–7 beschäf­ti­gen sich mit unse­ren Vor­stel­lun­gen einer sek­tor­über­grei­fen­den bzw. sek­tor­frei­en Pri­mär­ver­sor­gung. Im Kapi­tel »3. Sek­to­ren­freie Gesund­heits­zen­tren« wer­den zunächst die Anfor­de­run­gen an eine gute Pri­mär­ver­sor­gung dis­ku­tiert und aus­ge­führt, wel­che Struk­tu­ren dafür hilf­reich wären. Zur wohn­ort­na­hen Pri­mär­ver­sor­gung gehört idea­ler­wei­se eine Anlauf­stel­le als Tür­öff­ner (im angel­säch­si­schen spricht man vom Doo­r­ope­ner), die zum rich­ti­gen Behand­lungs­zweig führt. Es gehört zur Orga­ni­sa­ti­on, dass die Pro­zes­se par­ti­zi­pa­tiv, inter­pro­fes­sio­nell und inter­dis­zi­pli­när orga­ni­siert sind.

    Mit dem letzt­gen­en­ann­ten setzt sich das Kapi­tel »4. Mul­ti­pro­fes­sio­nel­les Arbei­ten und die Arbeits­tei­lung zwi­schen den Gesund­heits­be­ru­fen« aus­ein­an­der. Dass wir die­sem so beson­ders viel Auf­merk­sam­keit wid­men, ist der extre­men Frag­men­tie­rung des deut­schen Gesund­heits­we­sens geschul­det. Die Erfah­rung der in die­sem frag­men­tier­ten Sys­tem Arbei­ten­den ist, dass beson­ders sozi­al benach­tei­lig­te oder mul­ti­mor­bi­de oder älte­re Patient*innen größ­te Pro­ble­me haben, sich dar­in zurecht zu fin­den. Mul­ti­pro­fes­sio­nel­le Teams unter einem Dach füh­ren in ande­ren Län­dern zu mehr Patient*innensicherheit und ‑zufrie­den­heit. Aber die hier vor­ge­schla­ge­nen Ver­än­de­run­gen sind inner­halb der bestehen­den Struk­tu­ren nicht umzu­set­zen; sie brau­chen Ver­än­de­run­gen, die in den fol­gen­den Kapi­teln vor­ge­stellt wer­den.

    Kapi­tel 5 wid­met sich der Kon­kre­ti­sie­rung eine Vor­stel­lung von ambu­lan­ter Pri­mär­ver­sor­gung, Kapi­tel 6 stellt eini­ge Bei­spie­le schon exis­tie­ren­der oder im Auf­bau befind­li­cher Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren vor. Die­se aus gemein­nüt­zi­gen Initia­ti­ven ent­stan­de­nen Poli­kli­ni­ken sind noch Pilot­pro­jek­te zum all­ge­mei­nen Beweis der Umsetz­bar­keit soli­da­ri­scher und demo­kra­ti­scher Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren.

    Aber für eine rea­le gesell­schaft­li­che Ver­an­ke­rung und eine dau­er­haf­te und flä­chen­de­cken­de Eta­blie­rung sol­cher For­men braucht es grund­sätz­li­che Ver­än­de­run­gen auch der gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des ambu­lan­ten Sek­tors. Wel­che Art Trä­ger­schaft von Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren wir favo­ri­sie­ren, muss noch wei­ter dis­ku­tiert wer­den. Für die Ver­ge­sell­schaf­tung des ambu­lan­ten Sek­tors stellt sich, dies dis­ku­tiert der Kas­ten im Kapi­tel 5, die Fra­ge der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung und des prak­ti­schen Demo­kra­tie­ver­ständ­nis­ses. Eine tat­säch­li­che Trans­for­ma­ti­ons­per­spek­ti­ve ergibt sich nur, wenn das Kon­zept soli­da­ri­scher und demo­kra­ti­scher Pri­mär­ver­sor­gungs­zen­tren das Nischen­da­sein über­win­det und auf eine brei­te Ver­an­ke­rung in der ambu­lan­ten Ver­sor­gung hin­ar­bei­tet. Kön­nen Gesund­heits­zen­tren in kom­mu­na­ler Trä­ger­schaft in die­sem Sinn eine rich­ti­ge For­de­rung sein? Aber wie wer­den sie tat­säch­lich demo­kra­ti­siert? Wie nach­hal­tig abge­si­chert?

    Über die­se Fra­gen konn­ten wir noch kei­ne Einig­keit erzie­len, wir haben es des­halb vor­ge­zo­gen, unse­re Fra­gen und gegen­sei­ti­gen Kri­ti­ken offen­zu­le­gen und den Leser*innen nach­voll­zieh­bar zu machen. Im Kapi­tel 7 »Pri­mär­ver­sor­gung in den Kom­mu­nen« fin­den sich des­halb am Ende eini­ge die­ser Fra­gen, die im wei­te­ren Dis­kus­si­ons­pro­zess beant­wor­tet und evtl. ent­schie­den wer­den müs­sen.

    Wei­ter geht es um die Eigen­tums­ver­hält­nis­se (Kapi­tel 8), die Bedarfs­pla­nung (Kapi­tel 9) und die Finan­zie­rungs­lo­gi­ken und ihre Impli­ka­tio­nen (Kapi­tel 10). Die­se Fra­gen sind nicht zuletzt auch ent­schei­dend für die Gemein­wohl- und Pati­en­ten­ori­en­tie­rung der Ver­sor­gung. Um zu ver­ste­hen, war­um die Struk­tu­ren bezüg­lich die­ser Fra­gen so ver­här­tet sind, ist ein Blick in die His­to­rie nütz­lich. Es zeigt sich, dass die The­men zusam­men­ge­hö­ren; die Finan­zie­rung ist bestimmt durch die Eigen­tums­ver­hält­nis­se und die Inter­es­sen der Privateigentümer*innen. Will man die Finan­zie­rung ändern, greift man die Eigen­tums­ord­nung (und die Eigentümer*innen) an, will man die Eigen­tums­ord­nung ändern, muss / kann man auch die Finan­zie­rung ändern. Will man eine ratio­na­le, sach- und bedarfs­ge­rech­te Finan­zie­rung, braucht man einen Über­blick über den Bedarf, also auch eine sinn­vol­le Bedarfs­er­mitt­lung und eine – mög­lichst demo­kra­ti­sche – Pla­nung der bedarfs­ge­rech­ten Struk­tu­ren. Und all dies müss­te sek­toren­über­grei­fend gedacht und orga­ni­siert sein.

    Von alle­dem sind wir weit weg in Deutsch­land. Beim Ver­fas­sen der Tex­te für die Bro­schü­re dis­ku­tier­ten wir immer wie­der die Fra­ge, ob es für unse­re Vor­stel­lun­gen im – sich ver­än­dern­den – bestehen­den Sys­tem Anknüp­fungs­punk­te gibt, oder ob wir uns von die­sem lösen müs­sen, um zu einem kon­sis­ten­ten »Wunsch­mo­dell« zu kom­men. Wie aber stel­len wir uns dann den Weg dort­hin vor?

    Im letz­ten Kapi­tel »Arzt­pra­xen und MVZ im Fokus von Pri­va­te-Equi­ty-Gesell­schaf­ten « schau­en wir uns des­halb an, in wel­che Rich­tung sich der ambu­lan­te Sek­tor aktu­ell auch ent­wi­ckelt, wenn die Gesell­schaft die­sem Pro­zess nicht Ein­halt gebie­tet. Mit der Mög­lich­keit, MVZ auch nur noch mit einer Fach­rich­tung grün­den zu kön­nen, eröff­net sich für anla­ge­su­chen­des Kapi­tal im ambu­lan­ten Sek­tor ein neu­er Markt und eine Form der kapi­ta­lis­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, die unse­ren Vor­stel­lun­gen dia­me­tral ent­ge­gen­ge­setzt ist und die wir ent­schie­den bekämp­fen.

    Wir sehen: Die Zeit drängt. Die Debat­ten wer­den geprägt von gro­ßem Reform­druck, bei eben­so gro­ßer Besitz­stands­wah­rung auf der einen Sei­te und markt­ra­di­ka­len Vor­stel­lun­gen auf der ande­ren Sei­te. Die Regie­run­gen der letz­ten Jah­re haben Repa­ra­tur­po­li­tik betrie­ben, teil­wei­se die schlimms­ten Aus­wir­kun­gen abge­mil­dert, zugleich aber im Lob­by­in­ter­es­se an zen­tra­len Fehl­steue­run­gen fest­ge­hal­ten. Es fehl­te bei allen Regie­rungs­be­tei­lig­ten der ver­gan­ge­nen zwan­zig Jah­re der poli­ti­sche Wil­le, die Gesund­heits­ver­sor­gung in Umset­zung des Ver­fas­sungs­auf­trags als staat­li­che Auf­ga­be umzu­set­zen. Das dys­funk­tio­na­le Durch- und Neben­ein­an­der von Regu­lie­rungs­ver­su­chen und kapi­ta­lis­ti­scher Markt­lo­gik muss zuguns­ten einer stim­mi­gen Neu­kon­zep­ti­on in demo­kra­ti­scher Ver­ant­wor­tung und mit gemein­nüt­zi­gen Struk­tu­ren über­wun­den wer­den.

    Die inhalt­li­chen Kapi­tel die­ses Tex­tes sind im Herbst 2021 fer­tig­ge­stellt wor­den. Neue­re Ent­wick­lun­gen, auch mit der Koali­ti­on aus SPD / GRÜNEN / FDP konn­ten wir nicht mehr berück­sich­ti­gen. Wir sehen die­ses Papier – wie ober geschrie­ben – nicht als abschlie­ßend an, son­dern ver­ste­hen es als Ein­la­dung, wei­ter zu dis­ku­tie­ren, zu ergän­zen und zu kon­kre­ti­sie­ren. Orte und Ter­mi­ne für sol­che Dis­kus­sio­nen wer­den wir auf der Home­page des vdää* bekannt geben.

    Micha­el Jan­ßen / Udo Pute­an­us / Nad­ja Rako­witz / Ste­fan Schop­pen­gerd / Flo­ri­an Schul­ze / Bern­hard Win­ter – 28. April 2022

  • Kai-Uwe Helmers: Medizin und Ökonomie

    Kai-Uwe Helmers: Medizin und Ökonomie

    Bro­schü­re zur Ent­wick­lung des Gesund­heits­sys­tems unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der gegen­wär­ti­gen poli­ti­schen Öko­no­mie, hg. von Ver­ein Soli­da­ri­sches Gesund­heits­we­sen und Ver­ein demo­kra­ti­scher Ärzt*innen (vdää*).
    hier gehts zum Down­load

    Für unse­re Arbeit sind wir auf Spen­den ange­wie­sen. Hier erfah­ren Sie, wie Sie uns unter­süt­zen kön­nen. Vie­len Dank!

  • Habitualisierung Ökonomischer Imperative

    Habitualisierung Ökonomischer Imperative

    Hagen Kühn über ärztliche Tätigkeit im kommerzialisierten Krankenhaus

    Hagen Kühn betrach­tet seit Jahr­zehn­ten das Gesund­heits­we­sen und beson­ders die Öko­no­mi­sie­rung aus kri­ti­scher polit-öko­no­mi­scher Per­spek­ti­ve. Hier beschäf­tigt er sich mit den Ver­än­de­run­gen der ärzt­li­chen Tätig­keit im Kran­ken­haus und den Pro­ble­men und Wider­sprü­chen für die Ärzt*innen. Es han­delt sich um eine Kurz­fas­sung des län­ge­ren Auf­sat­zes aus dem 2018 erschie­nen Buch von Sebas­ti­an Klin­ke und Mar­ti­na Kad­mon über »Ã„rztliche Tätig­keit im 21. Jahr­hun­dert«.

    Will man die der­zeit domi­nan­ten Ten­den­zen im Gesund­heits­we­sen, die häu­fig mit dem Begriff Öko­no­mi­sie­rung gefasst wer­den, hin­sicht­lich ihrer Aus­wir­kun­gen auf die ärzt­li­che Tätig­keit ana­ly­sie­ren, lau­tet die Fra­ge, wel­che Struk­tu­ren auf wel­che Wei­se Wahr­neh­mung, Den­ken, Urtei­len und Han­deln der Akteu­re im Kran­ken­haus prä­gen. Hier­zu gehört sowohl die Fra­ge nach grund­le­gen­den Inter­es­sen­kon­flik­ten des ärzt­li­chen Han­delns als auch die Fra­ge nach den Ratio­na­li­tä­ten eines öko­no­misch ratio­na­len Ver­hal­tens, wie sie durch Öko­no­mi­sie­rungs­pro­zes­se her­vor­ge­bracht, ver­stärkt und/oder begüns­tigt wer­den.

    Erwartungen an das ärztliche Handeln

    Die Erwar­tun­gen der Gesell­schaft und ihrer Indi­vi­du­en an die Medi­zin sind Erwar­tun­gen poten­zi­el­ler Pati­en­ten. Sie ent­sprin­gen nicht den Vor­stel­lun­gen von Ethik­pro­fes­so­ren, son­dern den Erfah­run­gen der Men­schen mit dem Lebens­sachverhalt des Krank­seins. Krank­sein ist in sei­ner Frei­heit gehemm­tes Leben. Die Situa­ti­on des Krank­seins ist in vie­len Fäl­len eine so immense Unfrei­heit, ein sol­ches Gefan­gen­sein, dass die gene­ra­li­sier­te Unter­stel­lung, in der Bezie­hung zwi­schen Pati­en­ten und Kran­ken­haus stün­den sich “wie auf Märk­ten“ freie und glei­che Ver­trags­part­ner gegen­über, die­ser Lebens­wirk­lich­keit nicht ent­spricht.

    Die­se Asym­me­trie kann nicht auf ein Infor­ma­ti­ons­de­fi­zit redu­ziert wer­den. Krank-sein ist ein zutiefst emotio­nales Ereig­nis. Sol­che Kon­stel­la­tio­nen aus Abhän­gig­kei­ten und Schutz­be­dürf­nis­sen wer­den all­ge­mei­ner mit dem Begriff der Sor­ge­si­tua­ti­on beschrie­ben. Daher wur­den in moder­nen und hoch arbeits­tei­li­gen Gesell­schaf­ten Sor­ge­be­zie­hun­gen ent­wi­ckelt, die es den Hilfs­be­dürf­ti­gen ermög­li­chen sol­len, Per­so­nen zu fin­den, die ihre exis­ten­zi­el­len Bedürf­nis­se treu­hän­de­risch zum Aus­gangs­punkt ihres Han­delns machen.

    Vertrauen als öffentliches Gut

    Für den Men­schen in der Situa­ti­on des Krank­seins ist Ver­trau­en nicht bloß eine Wahl­op­ti­on, son­dern in sei­ner Lage muss der Mensch ver­trau­en kön­nen. Die medi­zi­ni­sche Insti­tu­ti­on und die dar­in Han­deln­den kön­nen Ver­trau­en nicht ein­for­dern, son­dern müs­sen ver­trau­ens­wür­dig sein. Die Bezie­hun­gen, die sich zwi­schen ihnen und den Pati­en­ten ein­stel­len, sind von gra­vie­ren­der Bedeu­tung für die Ange­mes­sen­heit der dia­gnos­ti­schen und the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men. Die objek­ti­ve und sub­jek­ti­ve Chan­ce der Bür­ger, im Bedarfs­fall mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit loya­le Ärzte zu fin­den, hat die Qua­li­tät eines öffent­li­ches Gutes.

    Öffent­li­che Güter nüt­zen zwar allen, aber sie kön­nen von weni­gen zer­stört wer­den. Wer­den medi­zi­ni­sche Dienst­leis­tungs­pro­zes­se der kom­mer­zi­el­len Logik unter­wor­fen und die Sor­ge­be­zie­hung ten­den­zi­ell zur Geschäfts­be­zie­hung, dann steigt mit dem Risi­ko ärzt­li­cher Inter­es­sen­kon­flik­te auch die Wahr­schein­lich­keit spür­ba­rer Ver­let­zun­gen der Loya­li­täts­er­war­tun­gen. Das führt zum Ver­trau­ens­ver­lust in der Bevöl­ke­rung, das Lebens­ge­fühl der Gesun­den wird unsi­che­rer und die Inan­spruch­nah­me in höhe­rem Maße mit Angst, Stress und Miss­trau­en ver­bun­den, was in vie­len Fäl­len nicht ohne Aus­wir­kun­gen auf den medi­zi­ni­schen Erfolg im enge­ren Sin­ne bleibt.

    Ökonomisierung der Krankenhausmedizin

    Die medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Ent­schei­dun­gen, The­ra­pien, Emp­feh­lun­gen usw. wer­den ten­den­zi­ell über­formt durch ein betriebs­wirt­schaft­lich-ratio­na­les Gewinn- bzw. Vor­teils­kal­kül. Je mehr das Kran­ken­haus ana­log zu Märk­ten (mit finan­zi­el­len Gewinn- und Ver­lust­an­rei­zen) gesteu­ert wird, des­to mehr neh­men sei­ne Dienst­leis­tun­gen Waren­cha­rak­ter an. Kapi­tal­wirt­schaft­lich gilt nur das als Kos­ten oder Auf­wand, was die mone­tä­re betrieb­li­che Bilanz berührt. Nicht­mo­ne­tä­re Kos­ten wie ver­meid­ba­re Schmer­zen und/oder blei­ben­de Ein­schrän­kun­gen schmä­lern nicht den betriebs­wirt­schaft­li­chen Erfolg. Für die Debat­te um die medi­zi­ni­sche Ethik wäre es beson­ders wich­tig zu erken­nen, dass das Gewinn­kal­kül nicht im han­deln­den Indi­vi­du­um ver­bleibt, son­dern insti­tu­tio­na­li­siert wird und durch finan­zi­el­le Anrei­ze, Con­trol­ling, neue Hier­ar­chien, Sank­ti­ons­sys­te­me usw. zu orga­ni­sa­to­ri­schen Struk­tu­ren gerinnt.

    Interessenkonflikt

    Es ist leicht ein­zu­se­hen, dass die han­deln­den Ärzte in einen objek­ti­ven Wider­spruch gera­ten zwi­schen den Erwar­tun­gen einer Sor­ge­be­zie­hung auf der einen und dem neu­en betriebs- bzw. kapi­tal­wirt­schaft­li­chen Regime auf der ande­ren Sei­te. Es ent­steht ein Inter­es­sen­kon­flikt. Die meis­ten aka­de­mi­schen Ethi­ker fas­sen Inter­es­sen­kon­flik­te ledig­lich als sub­jek­ti­ves Ent­schei­dungs­di­lem­ma auf, dem sie dann mit ihren Theo­rien abhel­fen kön­nen. Tat­säch­lich befin­den sich die ärzt­li­chen und pfle­ge­ri­schen Akteu­re in einer objek­tiv wider­sprüch­li­chen Situa­ti­on.

    Um den insti­tu­tio­nel­len Druck zu ver­ste­hen, muss man sich fol­gen­des vor Augen füh­ren: Wenn ein Kran­ken­haus zu einer Kapi­tal­an­la­ge gewor­den ist, darf die Ren­di­te nicht dau­er­haft unter einer welt­wei­ten durch­schnitt­li­chen Ren­di­te­er­war­tung lie­gen. Sonst zie­hen Anle­ger ihr Kapi­tal ab und legen es in ande­ren Berei­chen an. Gemein­nüt­zi­ge und öffent­li­che Kran­ken­häu­ser pas­sen sich die­ser Logik an, um in der Kon­kur­renz zu bestehen. Die Kon­flik­te und Risi­ken, denen Ärzte, Pfle­ger und Pati­en­ten heu­te am Kran­ken­bett aus­ge­setzt sind, gehen zurück auf poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen, die Ver­sor­gung der Kran­ken zum Anla­ge­feld für Kapi­tal zu machen und die nicht­kom­mer­zi­el­len Kran­ken­häu­ser zu zwin­gen, mit ihnen zu kon­kur­rie­ren. Spä­tes­tens hier wird deut­lich, dass das Kran­ken­haus als Orga­ni­sa­ti­on nicht nur arbeits­tei­lig, son­dern die­se Arbeits­tei­lung zugleich eine Hier­ar­chie von Macht­be­zie­hun­gen ist.

    Organisationsstruktur und Verhalten

    Mit dem Kom­merz­kran­ken­haus ist kei­ne hei­le medi­zi­ni­sche Welt ver­lo­ren gegan­gen, son­dern ledig­lich die Welt, aus der es her­vor­ge­hen konn­te. In den Jahr­zehn­ten zuvor war die Medi­zin bereits von der Ten­denz zur tech­ni­schen Zweck­ra­tio­na­li­tät domi­niert. Gera­de die­se for­ma­li­sier­te, den Pati­en­ten über das Maß des Not­wen­di­gen hin­aus ver­ding­li­chen­de Sicht­wei­se, die Reduk­ti­on aller Phä­no­me­ne auf mess­ba­re Quan­ti­tät, ermög­licht es heu­te, Medi­zin und Kran­ken­ver­sor­gung so zu machen, dass sie mit der betrieb­li­chen Rech­nungs­füh­rung abge­bil­det und nach Ren­ta­bi­li­täts­kri­te­ri­en gesteu­ert wer­den kann.

    Das ökonomische Framing

    Indi­vi­du­el­les Han­deln kann nie­mals ratio­nal sein im Sin­ne eines bewuss­ten und voll­kom­men infor­mier­ten, alle Aspek­te berück­sich­ti­gen­den ratio­na­len Han­delns. Wer also den Bezugs­rah­men von Dis­kur­sen oder Ent­schei­dungs­pro­zes­sen bestim­men kann, hat gro­ßen Ein­fluss auf die Resul­ta­te, denn mit der Rah­mung wird fest­ge­legt, um was es in der Situa­ti­on über­haupt geht und wie das Ziel defi­niert ist (vgl. Esser 2001, S. 259€“334; Kah­ne­mann und Tvers­ky 1984, S. 341€“350). Auf die ärzt­li­che Tätig­keit ange­wen­det bedeu­tet das, dass das Ver­hal­ten in einem oben beschrie­be­nen Inter­es­sen­kon­flikt sehr stark davon abhängt, in wel­chem Frame ent­schie­den wird. Die Öko­no­mi­sie­rungs­pro­zes­se im Kran­ken­haus sind ein sol­cher Wech­sel des Bezugs­rah­mens. Der betriebs­wirt­schaft­li­che Frame wird durch die struk­tu­rel­len Bedin­gun­gen des Finan­zie­rungs­sys­tems und den macht­ge­stütz­ten Druck des Manage­ments per­ma­nent gefor­dert und von den ärzt­lich und pfle­ge­risch Han­deln­den ten­den­zi­ell über­nom­men und ver­in­ner­licht.

    Moralische Desensibilisierung

    Das Ver­trau­en der Pati­en­ten beruht letzt­lich dar­auf, dass ärzt­li­che Ent­schei­dun­gen pri­mär in ihrem Inter­es­se und nicht im Inter­es­se einer Orga­ni­sa­ti­on oder eines Kapi­tal­in­ves­tors getrof­fen wer­den. Im öko­no­mi­sier­ten Kon­text neh­men Inter­es­sen­kon­flik­te zu und damit steigt die Wahr­schein­lich­keit, dass die Han­deln­den die­ser Loya­li­täts­er­war­tung nicht gerecht wer­den. Das führt bei den ärzt­lich und pfle­ge­risch Han­deln­den poten­zi­ell zu einer mora­li­schen Dis­so­nanz mit quä­len­dem psy­chi­schen Unbe­ha­gen, das lan­ge anhal­ten und tief an das Selbst­be­wusst­sein rüh­ren kann. Der psy­chi­sche Miss­klang (Dis­so­nanz) und die damit ein­her­ge­hen­de inne­re Span­nung kann so pei­ni­gend sein, dass Indi­vi­du­en alles dar­an­set­zen, um die Dis­so­nanz zwi­schen dem mora­li­schen Emp­fin­den und dem eige­nen Tun mög­lichst umge­hend zu redu­zie­ren. Die intel­lek­tu­ell ein­fachs­te, aber prak­tisch meist schwie­rigs­te Lösung liegt dar­in, den Zwän­gen und Ver­su­chun­gen der Insti­tu­ti­on und der Angst vor Iso­lie­rung gewahr zu wer­den und zu wider­ste­hen. Der dazu unter den gege­be­nen Struk­tu­ren erfor­der­li­che Hero­is­mus lässt sich jedoch nur für die Wenigs­ten dau­er­haft auf­recht­erhal­ten.

    Im ande­ren Fall müs­sen Affek­te wie Angst, Scham oder Schuld abge­wehrt wer­den, um das psy­chi­sche Gleich­ge­wicht und das eige­ne Selbst­bild zu erhal­ten. Die“ meist unbe­wuss­ten und auto­ma­ti­sier­ten“ Stra­te­gien der Psy­che sind bei­spiels­wei­se Ver­leug­nung, Ver­drän­gung, Ratio­na­li­sie­rung oder Ver­schie­bung. Infor­ma­tio­nen wer­den vom Bewusst­sein fern­ge­hal­ten, eige­nes Ver­hal­ten wird im Sin­ne der ethi­schen Nor­men ratio­na­li­siert, Ver­ant­wor­tung auf die Pati­en­ten pro­ji­ziert und vie­le ande­re Stra­te­gien mehr. Bei der Dis­so­nanz­re­duk­ti­on kommt den Akteu­ren ein Pro­zess mora­li­scher Ver­gleich­gül­ti­gung zu Hil­fe, der in den Struk­tu­ren moder­ner, hoch arbeits­tei­li­ger, tech­ni­sier­ter Insti­tu­tio­nen ver­an­kert ist.

    Die Öko­no­mi­sie­rung und Büro­kra­ti­sie­rung des Umgangs mit Kran­ken sind Pro­zes­se, in denen auf vie­ler­lei Wei­se sozia­le Distanz und damit mora­li­sche Ver­gleich­gül­ti­gung erzeugt wird. Das geschieht durch ent­per­sön­li­chen­de Spra­che des medi­zi­ni­schen oder betriebs­wirt­schaft­li­chen Fach­jar­gons (»Fall­schwe­re«), durch den häu­fi­gen Wech­sel der Behan­deln­den und Pfle­gen­den, durch Regel­bin­dung und For­ma­li­sie­rung, durch Ent­schei­dun­gen nach Akten­la­ge in Abwe­sen­heit des Pati­en­ten, vor allem aber durch die Ver­ding­li­chung der Kran­ken als »Fall«, gewich­tet mit einer Geld­sum­me, die auf dem Spiel steht. Die Sub­jek­ti­vi­tät und damit die Wür­de des ein­zel­nen Pati­en­ten in sei­ner Krank­heit wer­den zum Gegen­stand des betriebs­wirt­schaft­li­chen Con­trol­ling. Die Distanz der Kon­trol­leu­re zum Pati­en­ten ist noch grö­ßer. Sie ken­nen und ver­ste­hen ihn über­haupt nicht, ent­schei­den nach Mess­wer­ten, Dia­gno­sen in Berich­ten.

    Habitualisierung der ökonomischen Imperative

    Der glo­ba­le neo­li­be­ra­le Kapi­ta­lis­mus ten­diert dazu, sozia­le und kul­tu­rel­le Schutz­me­cha­nis­men zu schlei­fen, die die Gesell­schaf­ten bis­lang gegen die Rigi­di­tät des Mark­tes errich­tet hat­ten (Sozi­al­staat, staat­li­che Grund­ver­sor­gung wie Was­ser, Ener­gie, öffent­li­che Kul­tur­för­de­rung usw.). Die­ses ist der gesell­schaft­li­cher Frame, in dem seit den 1980er Jah­ren die Kran­ken­haus­po­li­tik, ins­be­son­de­re die Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­set­ze, gestal­tet wur­den. Das ist auch zugleich die Quel­le der Wer­te und Ori­en­tie­run­gen, die im Kran­ken­haus ihre prak­ti­sche Anwen­dung fin­den. Jeder ein­zel­ne Arzt und jeder ein­zel­ne Pati­ent ist bereits durch sein In-der-Welt-Sein davon geprägt, bevor sie ein Kran­ken­haus betre­ten haben. So gese­hen wird die Öko­no­mi­sie­rungs­ten­denz nicht nur gegen die Indi­vi­du­en durch­ge­setzt, son­dern auch durch sie hin­durch.

    Der fran­zö­si­sche Sozio­lo­ge Pierre Bour­dieu (1930€“2002) erar­bei­tet um die Begrif­fe »Habi­tus« und »prak­ti­scher Sinn« eine dif­fe­ren­zier­te und auch empi­risch fun­dier­te Theo­rie zum dia­lek­ti­schen Zusam­men­hang zwi­schen der Posi­ti­on in der Sozi­al­struk­tur auf der einen und der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung auf der ande­ren Sei­te. Der Habi­tus ist das indi­vi­du­el­le Sys­tem ver­in­ner­lich­ter Wahrnehmungs‑, Bewer­tungs- und Hand­lungs­mus­ter, die indi­vi­du­el­le Dis­po­si­ti­on zur mora­li­schen und ästhe­ti­schen Pra­xis­be­wer­tung. Er ist die gesell­schaft­lich pro­du­zier­te inne­re Natur des Sub­jekts, sozu­sa­gen die inne­re Instanz, die Ein­stel­lun­gen und Ver­hal­tens­wei­sen selbst­ver­ständ­lich wer­den lässt. Das soll nicht deter­mi­nis­tisch ver­stan­den wer­den, vor allem nicht inhalt­lich, son­dern lässt Raum für krea­ti­ves Han­deln, aber die“ was die gesell­schaft­li­che Hier­ar­chie der Klas­sen, Schich­ten, Beru­fe, Geschlech­ter usw. angeht“ unte­ren und obe­ren Begren­zun­gen sind weit­ge­hend fest­ge­legt.

    Mit dem Kon­zept des Habi­tus als einer von der sozia­len Posi­ti­on abhän­gi­gen indi­vi­du­el­len Dis­po­si­ti­on ist es mög­lich, Han­deln zu ver­ste­hen, ohne dem Han­deln­den rea­li­täts­fremd eine bewuss­te und ratio­nal berech­nen­de Absicht zu unter­stel­len. Die pro­fes­sio­nel­le Sozia­li­sa­ti­on bei­spiels­wei­se von Ärzten ist die feld­spe­zi­fi­sche Modi­fi­ka­ti­on des Habi­tus, ver­gleich­bar aber tie­fer­ge­hend als es der Begriff der »beruf­li­chen Sozia­li­sa­ti­on« anzeigt.

    Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass auch die Akteu­re des Kran­ken­hau­ses einen »prak­ti­schen Sinn« für die Logik ihres sozia­len Fel­des ent­wi­ckeln und habi­tua­li­sie­ren. Die­ser lässt all das, was zunächst als etwas Neu­es und Befrem­den­des galt“ also die Anfor­de­run­gen, ärzt­li­che Ent­schei­dun­gen der Logik einer unter­neh­me­ri­schen Gewinn- und Ver­lust­rech­nung zu unter­wer­fen und die Erwar­tun­gen der Pa­tienten damit zu hin­ter­ge­hen“ zur Selbst­ver­ständ­lich­keit wer­den, zum gege­be­nen Rah­men, inner­halb des­sen agiert wird.

    »Ich bin davon über­zeugt, dass der
    Mensch immer etwas aus dem
    machen kann, was man aus ihm
    gemacht hat. Heu­te wür­de ich den
    Begriff der Frei­heit fol­gen­der­ma­ßen
    defi­nie­ren: Frei­heit ist jene klei­ne
    Bewe­gung, die aus einem völ­lig
    gesell­schaft­lich beding­ten Wesen
    einen Men­schen macht, der nicht in
    allem das dar­stellt, was von sei­nem
    Beding­t­sein her­rührt.« (Sart­re 1977: 144 f.)

    Fazit“ Strukturethik

    Hal­ten wir also fest: Nicht nur ver­ba­le Bot­schaf­ten, son­dern auch objek­ti­ve insti­tu­tio­nel­le Bedin­gun­gen sind wert­hal­tig, indem sie Ein­stel­lun­gen und Ver­hal­ten prä­gen, ver­ste­ti­gen oder modi­fi­zie­ren. Die ärzt­li­chen und pfle­ge­ri­schen Ent­schei­dun­gen wer­den ten­den­zi­ell immer weni­ger der Auto­no­mie der unmit­tel­bar Han­deln­den über­las­sen, son­dern sie gehen über in Struk­tu­ren von Regeln, Anrei­zen, Sank­tio­nen und Kon­trol­len und wir­ken von daher auf die Sub­jek­te zurück. Je mehr und län­ger das der Fall ist, des­to selbst­ver­ständ­li­cher wer­den die Impe­ra­ti­ve der Insti­tu­ti­on.

    Die mora­li­sche Qua­li­tät der Medi­zin ist somit zuneh­mend abhän­gig von den Struk­tu­ren, dem Ziel der Kran­ken­haus­or­ga­ni­sa­ti­on, den gesetz­li­chen Finan­zie­rungs­re­geln usw. Gefragt ist die poli­ti­sche Kor­rek­tur einer dra­ma­ti­schen Fehl­ent­wick­lung. Die Inter­es­sen­kon­flik­te des kom­mer­zia­li­sier­ten Kran­ken­hau­ses sind objek­ti­ve Bedin­gung ärzt­li­chen und pfle­ge­ri­schen Han­delns, die ein Risi­ko für die Pati­en­ten dar­stel­len. Die­ses Risi­ko wird sich umso mehr erhö­hen, je mehr die Impe­ra­ti­ve des Kom­merz-Kran­ken­hau­ses zum Bestand­teil des beruf­li­chen Habi­tus von Ärzten und Pfle­ge­per­so­nal zu Selbst­ver­ständ­lich­keit wer­den. Pri­mär­ziel des Kran­ken­hau­ses muss der regio­na­le Ver­sor­gungs­auf­trag und nicht ein Ren­ta­bi­li­täts­ziel von Inves­to­ren sein. Die neo­li­be­ra­le Ab- und Ent­wer­tung von Koope­ra­ti­on, Soli­da­ri­tät und kom­mu­na­lem Gemein­sinn muss zurück­ge­drängt wer­den. Das ist eine gesell­schaft­li­che Auf­ga­be.

    Die Indi­vi­du­en sind nicht blo­ße abhän­gi­ge Varia­blen, sie kön­nen indi­vi­du­ell und kol­lek­tiv krea­tiv und gegen­ten­den­zi­ell han­deln“ wenn­gleich unter den jeweils gege­be­nen Bedin­gun­gen.

    PD Dr. Hagen Kühn ist Öko­nom, Sozio­lo­ge und ehe­ma­li­ger Lei­ter der For­schungs­grup­pe Public Health am Wis­sen­schafts­zen­trum Ber­lin für Sozi­al­for­schung.

    (aus: Gesund­heit braucht Poli­tik. Zeit­schrift für eine sozia­le Medi­zin, Schwer­punkt: Ärzt­li­ches Selbst­ver­ständ­nis heu­te, 2/2019)

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